Erwägungsgrund 6 32014D0401
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beigefügten Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Diese Bestimmung schließt jedoch nicht aus, dass Dänemark — auf der Grundlage einer Erklärung, nach der es bereit ist, zur Deckung der Kosten des SATCEN, die keine verteidigungspolitischen Bezüge haben, beizutragen — an den zivilen Aktivitäten des SATCEN teilnimmt —