Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Normtext wird geladen …
Art. 29 32015D0528 — Verwaltung der Vorfinanzierung und der nicht in den gemeinsamen Kosten enthaltenen Ausgaben durch Athena zur Erleichterung der anfänglichen Verlegung der Einsatzkräfte an den Einsatzort | Junoda