Erwägungsgrund 2 32019D0339
Im Jahr 2007 schuf die Kommission die Funktion des Anhörungsbeauftragten, um sicherzustellen, dass die Verfahrensrechte der interessierten Parteien wirksam wahrgenommen und Handelsverfahren unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Von 2007 bis 2012 oblag diese Funktion einem Beamten der Generaldirektion Handel mit Expertenwissen in Handelsschutzfragen.