Erwägungsgrund 7 32019D0339
Der Anhörungsbeauftragte sollte dafür sorgen, dass die interessierten Parteien aufgrund der im Verfahrensverlauf gebotenen Gelegenheiten zur Darstellung von Tatsachen und der Verteidigung ihrer Interessen in der Lage sind, ihre Verteidigungsrechte so effektiv wie möglich auszuüben.