Erwägungsgrund 8 32019D0339
Der Anhörungsbeauftragte sollte so tätig werden, dass Folgemaßnahmen unter Berücksichtigung der zeitlichen Zwänge des Verfahrens durchgeführt werden können.
Der Anhörungsbeauftragte sollte so tätig werden, dass Folgemaßnahmen unter Berücksichtigung der zeitlichen Zwänge des Verfahrens durchgeführt werden können.