Erwägungsgrund 9 32019D0420
Um die Planung und Koordinierung der Präventions- und Vorsorgemaßnahmen zwischen Mitgliedstaaten zu verbessern, sollte es der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten möglich sein, spezielle Konsultationsmechanismen einzurichten. Ferner sollte es der Kommission möglich sein, Informationen über Präventions- und Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf bestimmte Risiken anzufordern, wenn ein Mitgliedstaat häufig Hilfeersuchen gestellt hat. Die Kommission sollte diese Informationen bewerten, um die gesamte Unterstützung der Union für das Katastrophenrisikomanagement zu optimieren und das Präventions- und Vorsorgeniveau der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Der Verwaltungsaufwand sollte verringert und Verknüpfungen mit anderen wichtigen Politikbereichen und Instrumenten der Union sollten verstärkt werden, insbesondere mit den in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds.