Erwägungsgrund 6 32019D0420
Die Prävention ist für den Schutz vor natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen von entscheidender Bedeutung und erfordert weiteres Handeln. Daher sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig Zusammenfassungen ihrer Risikobewertungen und der Bewertung ihrer Risikomanagementfähigkeit mitteilen, wobei der Schwerpunkt auf den zentralen Risiken liegen sollte. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten Informationen über Präventions- und Vorsorgemaßnahmen austauschen, insbesondere über diejenigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um zentrale Risiken mit grenzüberschreitenden Auswirkungen und gegebenenfalls auch Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Auswirkungen zu bewältigen.