Erwägungsgrund 19 32019D0420
Die finanzielle Unterstützung der Union für den Aufbau der rescEU-Kapazitäten sollte unter Berücksichtigung der Liste der Kategorien förderfähiger Kosten gemäß diesem Beschluss festgelegt werden. Volle finanzielle Unterstützung der Union sollte für Kapazitäten gewährt werden, die für die Bewältigung von Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Auswirkungen erforderlich sind, die potenziell erhebliche grenzüberschreitende Wirkung haben können und in Bezug auf die das Vorsorgeniveau in der Union gemäß den von den nationalen Katastrophenschutzbehörden und der Kommission durchgeführten Kapazitätslückenanalysen als unzureichend betrachtet wird. Auch für die Kapazitäten mit den höchsten Anschaffungs- und Betriebskosten, wie beispielsweise Luftkapazitäten für die Waldbrandbekämpfung, sollte eine erhebliche Kofinanzierung vorgesehen werden. Die genauen Kofinanzierungssätze sollten in den jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt werden.