Erwägungsgrund 18 32019D0420
Die Union sollte in der Lage sein, Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie den Aufbau der rescEU-Kapazitäten, einschließlich der Anmietung, des Leasings oder des Erwerbs dieser Kapazitäten, kofinanziert. Damit würde die Wirksamkeit des Unionsverfahrens erheblich erhöht werden, da die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Kapazitäten in Fällen, in denen eine wirksame Katastrophenbewältigung ansonsten nicht garantiert wäre, insbesondere bei Katastrophen mit weitreichenden Auswirkungen auf eine große Anzahl von Mitgliedstaaten. Die gemeinsame Beschaffung von Kapazitäten dürfte zu Größenvorteilen und einer besseren Koordinierung der Katastrophenbewältigung führen.