Erwägungsgrund 32 32019D0420
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung dieses Beschlusses zu gewährleisten im Hinblick auf folgende Punkte: die Festlegung, welche und wie viele Schlüsselkapazitäten zur Katastrophenbewältigung für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool benötigt werden; die Festlegung der Kapazitäten, die rescEU umfasst, wobei die ermittelten Risiken, Gesamtkapazitäten und Lücken berücksichtigt werden; die Einrichtung, Verwaltung und Aufrechterhaltung von rescEU; die Einrichtung und Organisation des EU-Wissensnetzes für Katastrophenschutz; die Kategorien von Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Auswirkungen und die entsprechenden Kapazitäten zu ihrer Bewältigung; und die Kriterien und Verfahren zur Würdigung langjährigen Engagements und außerordentlicher Beiträge zum Katastrophenschutzverfahren der Union, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.