Erwägungsgrund 11 32019D0420
Die kollektive Fähigkeit zur Katastrophenvorsorge und -bewältigung muss insbesondere durch gegenseitige Unterstützung innerhalb Europas gestärkt werden. Um dem neuen Rechtsrahmen in diesem Beschluss Rechnung zu tragen, sollte die Europäische Notfallbewältigungskapazität (EERC), die auch als freiwilliger Pool bezeichnet wird, in „Europäischer Katastrophenschutz-Pool“ umbenannt werden.