Erwägungsgrund 14 32019D0420
Die regionalen und lokalen Behörden spielen bei der Katastrophenprävention und -bewältigung eine wesentliche Rolle, und ihre Bewältigungskapazitäten müssen im Einklang mit den institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten angemessen in alle gemäß diesem Beschluss durchgeführten Koordinierungs- und Entsendemaßnahmen einbezogen werden, um Überschneidungen möglichst gering zu halten und die Interoperabilität zu fördern. Diese Behörden können eine wichtige präventive Rolle spielen und sie sind zusammen mit ihren Freiwilligenkapazitäten auch die ersten, die nach einer Katastrophe reagieren. Daher ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und grenzüberschreitender Ebene erforderlich, um gemeinsame Alarmsysteme für Soforteinsätze vor der Inanspruchnahme von rescEU zu schaffen sowie regelmäßige öffentliche Aufklärungskampagnen über Erstmaßnahmen einzurichten.