Erwägungsgrund 7 32019D0420
Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter Leitlinien entwickeln, um den Austausch von Informationen über das Katastrophenrisikomanagement zu vereinfachen. Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Vergleichbarkeit dieser Informationen zu fördern, insbesondere dort wo Mitgliedstaaten mit vergleichbaren oder grenzüberschreitenden Risiken konfrontiert sind.