Erwägungsgrund 29 32019D0420
Zur Gewährleistung eines umfassenden und reibungslosen Austauschs von Informationen über die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Module müssen die im Gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS) hochgeladenen Informationen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Hinsichtlich der über CECIS bereitgestellten Informationen ist es ebenfalls angebracht, dass die Mitgliedstaaten in diesem System die Kapazitäten registrieren, die nicht für den Europäischen Katastrophenschutz-Pool bereitgehalten werden und die ihnen für eine Entsendung im Rahmen des Unionsverfahrens zur Verfügung stehen.