Erwägungsgrund 5 32019D0420
Es ist entscheidend, dass die Mitgliedstaaten angemessene Präventions- und Vorsorgemaßnahmen treffen, wozu unter anderem gehört, die Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten zur Bewältigung von Katastrophen, insbesondere von Waldbränden, sicherzustellen. Da die Union in den letzten Jahren mit besonders heftigen und großflächigen Waldbränden konfrontiert war, die in mehreren Mitgliedstaaten und in der Europäischen Notfallbewältigungskapazität (EERC), die in Form eines freiwilligen Pools von Bewältigungskapazitäten, die von den Mitgliedstaaten bereitgehalten werden, gemäß Beschluss Nr. 1313/2013/EU geschaffen wurde, erhebliche operative Lücken gezeigt haben, sollten auch auf Unionsebene zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Waldbrandverhütung ist auch im Rahmen des globalen Einsatzes zur Verringerung der CO2-Emissionen von grundlegender Bedeutung.