Erwägungsgrund 4 32019D0420
Die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Inanspruchnahme freiwilliger Angebote gegenseitiger Unterstützung, die über das Unionsverfahren koordiniert und erleichtert werden, nicht immer gewährleistet, dass ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die grundlegenden Bedürfnisse der von Katastrophen betroffenen Menschen in zufriedenstellender Weise zu decken und Umwelt und Eigentum angemessen zu schützen. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Mitgliedstaaten gleichzeitig von wiederkehrenden und unerwarteten, natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind und die kollektiven Kapazitäten nicht ausreichen. Um diese Schwachstellen zu überwinden und aufkommende Gefahren zu bewältigen, sollten alle Instrumente der Union völlig flexibel zur Anwendung gebracht werden, wozu auch die Förderung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft zählt.