Erwägungsgrund 22 32019D0420
Damit die Reaktion koordiniert und rasch erfolgen kann, sollten Entscheidungen über die Entsendung und die Beendigung der Entsendung sowie alle Entscheidungen im Falle konkurrierender Hilfeersuchen von der Kommission in enger Abstimmung mit dem um Hilfe ersuchenden Mitgliedstaat und dem Mitgliedstaat, der die betreffenden rescEU-Kapazitäten besitzt, mietet oder least, getroffen werden. Die Kommission und der Mitgliedstaat, der die rescEU-Kapazitäten besitzt, mietet oder least, sollten operative Vereinbarungen schließen, in denen die Modalitäten und Bedingungen für die Entsendung von rescEU-Kapazitäten festgelegt sind.