Erwägungsgrund 12 32021D2121
Schriftgutverwaltungssysteme dienen nicht nur zur Registrierung von Schriftgut, sondern auch zu dessen breiterer Erfassung zwecks eindeutiger und zuverlässiger Identifizierung, Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und Zugänglichmachung für andere Nutzer durch Ablage oder andere Mittel zur Aggregation von Schriftgut über die gesamte Dauer seines Lebenszyklus.