Erwägungsgrund 9 32021D2121
Die Strategie für die Schriftgutverwaltung und die Archivierung sollte dem digitalen Transformationsprogramm der Kommission Rechnung tragen. Daher sollte der Grundsatz, dass Schriftgut ausschließlich in elektronischer Form anzufertigen ist, stark betont werden, wenngleich Ausnahmen von diesem Grundsatz möglich sein sollten.