Erwägungsgrund 14 32021D2121
Daten und Informationen sollten innerhalb der Kommission möglichst breit verfügbar sein und möglichst weit verbreitet werden, um die Zusammenarbeit ihrer Bediensteten sowie die Abrufbarkeit und Wiederverwendung von Daten und Informationen zu vereinfachen sowie die Synergie ihrer Ressourcen zu fördern und die Effizienz zu verbessern.