Erwägungsgrund 22 32021D2121
Personenbezogene Daten sind ein integraler und unverzichtbarer Bestandteil allen zur ständigen Aufbewahrung ausgewählten Schriftguts. Daher würde die Einräumung eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung der in derartigem Schriftgut enthaltenen personenbezogenen Daten die Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden Archivierungszwecke unmöglich machen.