Erwägungsgrund 7 32021D2121
Die Kommission hat mit ihrem Beschluss 2002/47/EG, EGKS, Euratom einschlägige Bestimmungen über die Dokumentenverwaltung in ihre Geschäftsordnung aufgenommen und diese mit ihrem Beschluss 2004/563/EG, Euratom um einschlägige Bestimmungen über elektronische und digitalisierte Dokumente erweitert, um eine elektronische Verwaltung und Archivierung von Dokumenten einzurichten und einheitliche, für alle Dienststellen geltende Bestimmungen und Verfahren festzulegen.