Erwägungsgrund 20 32021D2121
Die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten auf Grundlage eines von einer betroffenen Person gestellten Antrags, der keine konkreten Angaben dazu enthält, auf welche Verarbeitung sich der Antrag bezieht, kann angesichts des Umfangs und des Wesens der historischen Archive der Kommission einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern oder praktisch unmöglich sein.