Erwägungsgrund 24 32021D2121
Gemäß dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht sollte die Kommission über alle Fälle, in denen sie Ausnahmen anwendet, Buch führen.
Gemäß dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht sollte die Kommission über alle Fälle, in denen sie Ausnahmen anwendet, Buch führen.