Erwägungsgrund 21 32021D2121
Die Berichtigung personenbezogener Daten würde die Unversehrtheit und Authentizität des Archivs der Kommission untergraben und dem Zweck der im öffentlichen Interesse erfolgenden Archivierung zuwiderlaufen. Davon unbeschadet kann die Kommission in gebührend begründeten Fällen unrichtiger personenbezogener Daten beschließen, eine ergänzende Erklärung oder Anmerkung zu dem betreffenden Schriftgut hinzuzufügen.