Erwägungsgrund 13 32021D0003
Der Bewertung des WHO-Sachverständigenausschusses zufolge können Delta-9-Tetrahydrocannabinol und sein aktives Stereoisomer Dronabinol‚ insbesondere in illegal hergestellten hochreinen Derivaten, zu schädlichen Auswirkungen, Abhängigkeit und einem Missbrauchspotenzial führen, das mindestens so groß ist wie bei Cannabis, das in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt ist. Ein Stoff mit ähnlicher Missbrauchsgefahr und ähnlichen schädlichen Auswirkungen wie ein Stoff, der bereits im Übereinkommen über Suchtstoffe aufgeführt ist, wird in der Regel in gleicher Weise wie letzterer Stoff verzeichnet. Da Delta-9-Tetrahydrocannabinol eine ähnliche Missbrauchsgefahr wie Cannabis und ähnliche schädliche Auswirkungen aufweist, erfüllt es die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe.