Erwägungsgrund 15 32021D0003
Diese Empfehlung führt zu keiner Änderung des internationalen Kontrollniveaus von Delta-9-Tetrahydrocannabinol und seines aktiven Stereoisomers Dronabinol. Sie könnte außerdem die Umsetzung der Kontrollmaßnahmen in den Mitgliedstaaten erleichtern.