Beschluss (EU) 2021/3 des Rates vom 23. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der neu anberaumten 63. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Die Suchtstoffkommission soll auf ihrer neu anberaumten 63. Tagung, die vom 2. bis 4. Dezember 2020 in Wien stattfinden soll, Beschlüsse über Cannabis und Cannabis-verwandte Stoffe annehmen, die bereits auf der Grundlage des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe kontrolliert werden.
Erwägungsgrund 6 32021D0003Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen