Erwägungsgrund 23 32021D0003
Daher sollte die Union die Empfehlung unterstützen, der zufolge „Extrakte und Tinkturen“ von Cannabis aus Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe gestrichen werden sollten.
Daher sollte die Union die Empfehlung unterstützen, der zufolge „Extrakte und Tinkturen“ von Cannabis aus Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe gestrichen werden sollten.