Erwägungsgrund 24 32021D0003
Nach Einschätzung des WHO-Sachverständigenausschusses ist Cannabidiol zwar in Cannabis und Cannabisharz enthalten, hat aber keine psychoaktiven Eigenschaften und besitzt kein Missbrauchs- und kein Suchtpotenzial. Es hat keine erheblichen schädlichen Auswirkungen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Cannabidiol im Umgang mit bestimmten behandlungsresistenten, im Kindesalter einsetzenden epileptischen Störungen wirksam ist.