Erwägungsgrund 32 32021D0003
Der im Namen der Union in der Suchtstoffkommission im Hinblick auf Änderungen zur Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen zu vertretende Standpunkt sollte festgelegt werden, da sich die Beschlüsse über die Aufnahme von Cannabis und Cannabis-verwandten Stoffen in die Anhänge, wie oben aufgeführt, direkt auf den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere den Rahmenbeschluss 2004/757/JI, auswirken.