Erwägungsgrund 11 32026D1732
Jedem Mitgliedstaat sollte es gestattet sein, einen Vertreter als Teil der Unionsdelegation zu entsenden, um den Vertreter der Kommission in den Sitzungen des mit dem Abkommen eingesetzten Kooperationsrates und der mit dem Abkommen eingesetzten Sonderausschüsse zu begleiten.