Erwägungsgrund 13 32026D1732
Spanien kann als der benachbarte Schengen-Staat, der für die Kontrollen an den Außengrenzen im Hafen und am Flughafen von Gibraltar zuständig ist, nach einer Evaluierung der Durchführung von Teil Zwei des Abkommens, der den Personenverkehr betrifft, die Union ersuchen, das Abkommen zu beenden.