Erwägungsgrund 20 32026D1732
In Anbetracht der ganz besonderen Lage Spaniens, das der benachbarte Mitgliedstaat ist und eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Abkommens spielt, ist es angezeigt vorzusehen, dass die Kommission Spanien konsultiert, bevor sie die in diesem Beschluss genannten Beschlüsse erlässt und bevor sie dem Rat die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.