Erwägungsgrund 15 32026D1732
Die Behörden Spaniens sollten – im Rahmen der Evaluierung der Durchführung von Teil Zwei des Abkommens, die der mit dem Abkommen eingesetzte Kooperationsrat nach vier Jahren vornehmen wird – eine Bewertung der Umsetzung der einschlägigen bilateralen Verwaltungsvereinbarungen vorlegen.