Erwägungsgrund 4 31991L0674
Die Dringlichkeit der Koordinierung ergibt sich aus der Tatsache, daß sich immer mehr Versicherungsunternehmen über die Grenzen hinweg betätigen. Für Gläubiger, Schuldner, Gesellschafter, Versicherungsnehmer, ihre Berater und die Öffentlichkeit ganz allgemein ist daher eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Abschlüsse dieser Unternehmen von wesentlicher Bedeutung.