Erwägungsgrund 15 31991L0674
Hinsichtlich der Berechnung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind einerseits aus Gründen der Vorsicht und der Transparenz verdeckte Diskontabschläge zu untersagen und andererseits die Bedingungen für die Anwendung offener Diskontabschläge genau festzulegen.