Erwägungsgrund 12 31991L0674
In Anbetracht der Spezifizität des Versicherungssektors kann es zweckmäßig sein, die nicht realisierten Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen.
In Anbetracht der Spezifizität des Versicherungssektors kann es zweckmäßig sein, die nicht realisierten Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigen.