Erwägungsgrund 14 31991L0674
Die Berechnung der Rückstellungen im Lebensversicherungsgeschäft kann mit Hilfe der auf dem Markt normalerweise angewandten oder von den Versicherungsaufsichtsbehörden zugelassenen versicherungsmathematischen Methoden erfolgen. Diese Methoden können gemäß den gegebenenfalls im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Bedingungen von jedem Versicherungsmathematiker oder Sachverständigen unter Wahrung der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze im Rahmen der derzeitigen und künftigen Koordinierung der Grundregeln für die Versicherungsaufsicht und die finanzielle Überwachung der Aktivitäten im Bereich der Direktversicherungen (Lebensversicherungen) angewandt werden.