Erwägungsgrund 16 31991L0674
Gewisse Änderungen sind mit Rücksicht auf den besonderen Charakter der Versicherungsunternehmen auch für den Anhang zum Jahresabschluß und zum konsolidierten Abschluß erforderlich.
Gewisse Änderungen sind mit Rücksicht auf den besonderen Charakter der Versicherungsunternehmen auch für den Anhang zum Jahresabschluß und zum konsolidierten Abschluß erforderlich.