Erwägungsgrund 14 32024L3101
Bei einer vorgeschriebenen oder geplanten Überprüfung im Rahmen der Hafenstaatkontrolle gemäß der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates könnten Unregelmäßigkeiten auftreten und Informationen gewonnen werden. Unregelmäßigkeiten könnten auch in Bezug auf die Entladung von Schiffsabfällen oder die entsprechende Meldung gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883 oder mit Blick auf die Nichteinhaltung der Kriterien für die Verwendung von Abgasreinigungssystemen, die als emissionsmindernde Verfahren gemäß Anhang II der Richtlinie (EU) 2016/802 betrieben werden, festgestellt werden, sowie in Bezug Informationen, die sich auf eine potenzielle illegale Einleitung durch das Schiff beziehen und im Wege der in der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Verfahren erlangt wurden, einschließlich etwaiger Nachweise oder Verdachtsmomente für Einleitungen von Öl oder für andere Verstöße gegen das Marpol-Übereinkommen 73/78, die den Mitgliedstaaten übermittelt werden, oder mit Blick auf Vorkommnisse oder Unfälle, die der Kapitän des Schiffes gemeldet hat, sowie alle weiteren Informationen von am Betrieb des Schiffes beteiligten Personen einschließlich Lotsen.