Erwägungsgrund 22 32024L3101
„Meldungen mit hohem Konfidenzniveau“ sollten sich auf CleanSeaNet-Warnmeldungen der „Klasse A“ beziehen, wenn sie potenzielle Einleitungen von Schadstoffen gemäß den Anlagen I und II des Marpol-Übereinkommens 73/78 betreffen. Für Schadstoffe, für die andere Anlagen des Marpol-Übereinkommens 73/78 gelten, die gegenwärtig nicht von CleanSeaNet überwacht werden, kann derzeit kein Konfidenzniveau-Konzept erstellt werden. Die Kommission entwickelt mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „EMSA“) halbautomatisierte Kontrollen von Satellitenbildern auf Schadstoffe, für die andere Anlagen des Marpol-Übereinkommens 73/78 gelten, um die Möglichkeit, ihr Konfidenzniveau festzulegen, zu schaffen. Überprüfungstätigkeiten könnten zahlreiche Maßnahmen mehrerer zuständiger Behörden umfassen, wie z. B. die Überprüfung vor Ort sowie den Vergleich der Ergebnisse der Satellitenerkennung mit den auf nationaler Ebene verfügbaren Hilfsdaten und den Ergebnissen der Hafenstaatkontrollen.