Erwägungsgrund 20 32024L3101
Der bestehende satellitengestützte Dienst „CleanSeaNet“, der den Behörden der Mitgliedstaaten potenzielle illegale Einleitungen meldet, sollte weiter verbessert werden, sodass er Informationen über die zusätzlichen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/35/EG fallenden Schadstoffe umfasst. Informationen über potenzielle oder tatsächliche Einleitungen, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2005/35/EG gemeldet werden, und Informationen aus anderen die Sicherheit im Seeverkehr betreffenden Datenbanken der Union wie dem mit der Richtlinie 2002/59/EG eingerichteten System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) und der mit der Richtlinie 2009/16/EG eingerichteten Überprüfungsdatenbank (THETIS) sollten integriert und in einem benutzerfreundlichen elektronischen Format an die an der Durchsetzungskette beteiligten nationalen Behörden weitergegeben werden, um deren zeitnahe Reaktion auf solche potenziellen illegalen Einleitungen zu erleichtern. Solche Informationen — wenn sie eine tatsächliche oder potenzielle Einleitung von Rückständen aus dem Abgasreinigungssystem eines Schiffes betreffen — sollten außerdem automatisch weitergegeben werden, beispielsweise über das gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/253 der Kommission eingerichtete spezielle THETIS-Modul (im Folgenden „THETIS-EU“), um die Mitgliedstaaten bei Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/802 zu unterstützen.