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Die Standardbescheinigung zur Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust sollte mindestens eine Reihe von Angaben enthalten, durch welche die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie ermöglicht wird; insbesondere sollte sie Angaben über die Behörde des Deliktsmitgliedstaats, von der die Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust erlassen wurde, das begangene zum Fahrberechtigungsverlust führende Delikt, die daraus resultierende Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust und die der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegenden Person umfassen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die in Anhang I Teil E der Richtlinie (EU) 2025/2205 aufgeführten Codes durch einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der vorliegenden Richtlinie aktualisieren, damit diese weit vor dem endgültigen Datum der Umsetzung der vorliegenden Richtlinie verfügbar sind. Durch die Verwendung der Standardbescheinigung zur Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust wird ein wirksamer Informationsaustausch gewährleistet, ohne die Mitgliedstaaten zu verpflichten, eine unverhältnismäßige oder übertriebene Menge an Informationen weiterzugeben.