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Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 16 Absatz 1 AEUV haben Personen das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Die einschlägigen Gesetzgebungsakte der Union, namentlich die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates, sollten gemäß ihrem jeweiligen Anwendungsbereich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie Anwendung finden.