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Mit dieser Richtlinie wird die Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten für den Zweck, von anderen Mitgliedstaaten als dem Ausstellungsmitgliedstaat erlassene Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust umzusetzen, geschaffen. Diese Rechtsgrundlage steht in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680. Die mit dem Ausstellungsmitgliedstaat auszutauschenden personenbezogenen Daten sollten auf das für die Erfüllung der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen notwendige Maß beschränkt sein.