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Der Erlass von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust aufgrund von Zuwiderhandlungen trägt zur Gewährleistung einer hohen Straßenverkehrssicherheit in der Union bei. Gemäß dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen sollten Maßnahmen, die die Entziehung, die Aussetzung oder die Einschränkung eines vom Ausstellungsmitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zum Gegenstand haben, automatisch von allen anderen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden können, da die einer Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust unterliegende Person kein gültiges Dokument zum Nachweis ihrer Fahrerlaubnis vorweisen kann. Daher sollte der Ausstellungsmitgliedstaat nach Eingang der Mitteilung über den verhängten Fahrberechtigungsverlust geeignete Maßnahmen für die Umsetzung der Entscheidung über den Fahrberechtigungsverlust ergreifen, sofern nicht ein Grund für eine Ausnahme vorliegt oder geltend gemacht wird.