Richtlinie (EU) 2025/2206 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust
Die Richtlinie (EU) 2025/2205 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 41 32025L2206Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen