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Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust, die aufgrund von in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden zum Fahrberechtigungsverlust führenden Delikten erlassen werden, können in Form der Entziehung, der Aussetzung oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis, des Führerscheins oder der Anerkennung der Gültigkeit dieses Führerscheins erfolgen. Daher sollte die Umsetzung solcher Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust in der Union durch die Anwendung solcher Entziehungen, Einschränkungen oder Aussetzungen durch den Mitgliedstaat, der den Führerschein ausgestellt hat, erreicht werden.