Art. 26 32004R2229
Endgültiger Beurteilungsbericht
Die Schlussfolgerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, ausgenommen diejenigen Teile, die sich auf gemäß Artikel 14 der Richtlinie 91/414/EWG auf vertrauliche Angaben in den Unterlagen beziehen, werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.